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Kündigungsrecht – Zwangsversteigerung

Wird eine Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung ersteigert, hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Er darf die bestehenden Mietverträge unabhängig von den Vereinbarungen mit dem vorherigen Vermieter kündigen. Dies gilt insbesondere auch bei Vorhandensein eines Ausschlusses der Eigenbedarfskündigung in den vorhandenen Verträgen.

Urteil Bundesgerichtshof vom 15.09.2021, Aktenzeichen VIII ZR 76/20.

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