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Nutzungsentschädigung Untermieter

Wurde das Hauptmietverhältnis beendet und der Untermieter gibt die Räume nicht an den Vermieter zurück kann auch dem Untermieter nach § 721 ZPO eine Räumungsfrist gewährt werden. Das Recht auf Schadensersatz steht dem Vermieter nach den Eigentümer-Besitzer-Verhältnissen vom Untermieter zu. Die Höhe beläuft sich auf die vom Hauptmieter für die gesamte Wohnung bei Nichträumung geschuldete Nutzungsentschädigung. Anders verhält es sich wenn dem Vermieter durch die Nichtherausgabe des Raumes seitens des Untermieters die teilweise Vermietung der Wohnung nicht zumutbar ist. In diesem Fall schuldet der Untermieter den Mietausfall für die gesamte Wohnung.

BGH Urteil vom 11.12.2020, Aktenzeichen VZR 26/20

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