Ist die Nutzung einer Einheilt als Ladenlokal vorgesehen und wird dort ein Fitnessstudio betrieben, so ist dies unzulässig. Grundvoraussetzung zur anderweitigen Nutzung ist die gerichtliche Teilungserklärungsanpassung mit vorheriger Beschlussfassung durch die Eigentümer.
LG Itzehoe, Beschluss vom 18.03.2021, Aktenzeichen 11 T 17/20.