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Winterdienst im Mehrfamilienhaus?

Im vorliegenden Fall verpflichtete die Hausordnung alle 3 Mietparteien im Erdgeschoss zum Winterdienst, wo hingegen die übrigen 21 Mietparteien lediglich eigene Vorflure und Treppen in der Nähe reinigen mussten. Altersbedingt sah sich eine Erdgeschossmieterin nicht mehr in der Lage dieser Verpflichtung nachzukommen. Nachdem der Vermieter dies nicht akzeptierte, klagte die Mieterin auf Befreiung vom Winterdienst. Es ist ein Irrglaube, das in einem Mehrfamilienhaus lediglich für Mieter im Erdgeschoss die Räum- und Streupflicht im Winter gilt. Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil auf die Unangemessenheit der Benachteiligung der Erdgeschossbewohner mit Hinblick auf den Winterdienst hingewiesen. Die Belastung mit dem Winterdienst auf lediglich 3 Mietparteien sah das Gericht als überraschend und unangemessen an. Die Übertragung der Winterdienstregelung sei nach § 242 BGB kein wirksamer Bestandteil der Mietverträge.

Amtsgerichts Köln, Urteil vom 14.09.2011, Aktenzeichen 221 C 170/11

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