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01-Juli-2022 tritt neuer Mietspiegel in Kraft

Anhand des Mietspiegels und seinen, je nach Region festgelegte Kriterien, ist die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Zum 01. Januar 2023 ist die Vorlage eines Mietspiegels für alle Städte ab 50.000 Einwohnern Pflicht. Bei dem nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellen qualifizierten Mietspiegel gibt es eine Übergangsfrist zum 01.01.2024. Damit haben nunmehr auch Städte, bei denen bislang kein Mietspiegel vorlag, genaue Richtlinien, wann die Mietpreisbremse greift. Neu ist im Zusammenhang mit dem Mietspiegel die Auskunftspflicht. Die Behörde fragt zufallsmäßig bei Mietern und Vermietern die Daten der Wohnung und Mieten ab. Bei Nichtangabe können hohe Bußgelder entstehen.

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