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Grundsteuerreform – Neue Bewertungsmaßstäbe

Mit der Grundsteuerreform soll 2025 der veraltete Einheitswert durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt werden, woran sich zukünftig die Grundsteuer orientiert. Dies bedeutet zum Stichtag 01. Januar 2022 neue bundesweite Bewertungen aller Grundstücke.

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