Skip to content

Grundsteuererlass bei Mietausfall

Für Vermieter besteht grundsätzlich, bei einem unverschuldeten Mietausfall, wie Leerstand oder außergewöhnlicher Umstände die Möglichkeit, die Grundsteuer für das vergangene Jahr von bis zu 50 % erlassen zu bekommen. Frist für das Jahr 2020 zur Antragstellung ist der 31.03.2021.
Die Grundsteuer kann zudem vollständig erlassen werden, wenn für das Grundeigentum Denkmal- oder Naturschutzgründe im öffentlichen Interesse liegen. Die Erhaltungskosten müssen hier über den Einnahmen liegen.

www.haufe.de/immobilien

Neueste Beiträge

Auszeichnungen