Für Vermieter besteht grundsätzlich, bei einem unverschuldeten Mietausfall, wie Leerstand oder außergewöhnlicher Umstände die Möglichkeit, die Grundsteuer für das vergangene Jahr von bis zu 50 % erlassen zu bekommen. Frist für das Jahr 2020 zur Antragstellung ist der 31.03.2021.
Die Grundsteuer kann zudem vollständig erlassen werden, wenn für das Grundeigentum Denkmal- oder Naturschutzgründe im öffentlichen Interesse liegen. Die Erhaltungskosten müssen hier über den Einnahmen liegen.
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