Eigentümer und Verwalter sind ab 2021 gemäß Zensusgesetz verpflichtet, Auskunft über vermietete Wohnungen zu geben. Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Mieter über die Weiterleitung der Daten gem. Artikel 13 DSGVO an die Statistischen Ämter zu informieren, sofern dies nicht bereits über den Mietvertrag vereinbart ist.
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