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Einwand Eigentümerwechsel

Im vorliegenden Fall wurde einem Eigentümerwechsel seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Notar zugestimmt. In der Folge traten Veränderungen in der Konstellation der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und es wurde überlegt, ob die Zustimmung erneut zu erfragen sei.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil entschieden, dass der Eigentümerwechsel zulässig war. Trotz der Beanstandungen der Zulässigkeit des Eigentümerwechsels sei es einer Wohnungseigentümergemeinschaft, trotz geänderter Zusammensetzung der Eigentümer nicht zuzumuten, hierüber nochmals zu entscheiden.

Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 20 W 12/18.

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