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Datenschutz – Miet- bzw. Eigentümerdaten

Bei einer Wohnungseigentumsgesellschaft darf die Eigentümerliste lediglich Name, Vorname und Adresse der jeweiligen Eigentümer ausweisen. Auch im Rahmen der Beschlussfassung können weitergehende persönliche Angaben wie E-Mail Adresse, Mobilnummer etc. nicht aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Ausnahme zur Weitergabe der persönlichen Daten ist die freiwillige schriftliche Zustimmung seitens des Eigentümers.
Im Rahmen eines Mietverhältnisses bzw. Neuabschluss eines Mietvertrages sind die Daten von Mietinteressenten/Mietern lediglich zur Vermittlung und Erstellung des Vertrages anzugeben. Fotoaufnahmen von bewohnten Mietwohnungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.

Quelle: IVD West, AIZ Das Immobilienmagazin

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