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Corona Krise – Zahlungsschwierigkeiten bei Mietzahlungen

Zu finanziellen Schwierigkeiten kann es aufgrund der aktuellen Situation bei Mietzahlungen im privaten als auch im gewerblichen Bereich kommen. Kurzarbeit, stornierte Aufträge oder sogar Kündigungen wirken sich schnell auf die Zahlungsfähigkeit aus. Die eigenmächtige Unterbrechung der Mietzahlung hat schwerwiegende Folgen. Hier ist es wichtig, mit dem Vermieter die aktuelle Situation im Detail zu besprechen und zu versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden.
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Recht zur Kündigung des Vermieters für einen festgelegten Zeitraum vom 01.04.0020 bis 30.06.2020 einzuschränken, wenn Mietrückstände aufgrund der Corona Pandemie entstehen. Die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung bleibt unverändert. Für Zahlungsrückstände, die im o. a. Zeitraum entstanden sind, hat der Vermieter für die nächsten 24 Monate kein Kündigungsrecht. Bestehen die Rückstände nach dem 30.06.2022, ist der Vermieter wieder kündigungsberechtigt.

Quelle: www.hausundgrund.de / www.bundesregierung.de

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