Skip to content

Anspruchsabtretung an Inkassodienstleister

Im vorliegenden Fall klagt eine Inkassofirma, die an Sie abgetretenen Ansprüche eines Mieters auf Auskunft und Rückzahlung im Rahmen der Mietpreisbremse überzahlter Mieten, ein. Dem widerspricht die Vermieterin unter Hinweis auf das mietvertraglich vereinbarte Abtretungsverbot. Mit Urteil des Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 24.11.2020, Aktenzeichen 11 C 108/20 wird die Klage aufgrund des wirksamen mietvertraglich vereinbarten Abtretungsverbotes abgewiesen. Ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB zur unangemessenen Benachteiligung des Mieters liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor.

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020, Aktenzeichen 11 C 108/20

Neueste Beiträge

Auszeichnungen