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Abstellmöglichkeit von Fahrrädern in MFH

Grundsätzlich ist das Abstellen von Fahrrädern aufgrund der freizuhaltenden Fluchtwege sowie des Behindern der anderen Mieter zu vermeiden. Bestehen andere Möglichkeiten der Fahrradabstellung, müssen diese seitens der Mieter, auch wenn dies nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt sind, genutzt werden. Sollte kein gesonderter Platz zum Abstellen der Fahrräder vorhanden sein, ist die Unterstellung im eigenen Kellerräum oder in der Wohnung möglich. Sollte dies alles nicht möglich sein, ist das Abstellen im Hausflur bei genügend Platz in Ausnahmefällen erlaubt.
Gibt der seitens des Vermieters ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten, weche auch im Außenbereich mit Treppe sein können, berechtigt ihn das zum Abstellverbot an anderen Stellen.

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen

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