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Baulandmobilisierungsgesetz –Umwandlungsverbot

Der Bundestag hat im Rahmen der Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetz
nunmehr auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung verboten. Unter Befristung bis 2025 benötigen Eigentümer für eine Umwandlung nunmehr eine Genehmigung. Für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt wird damit eine Umwandlung nicht generell erschwert, sondern es bedarf der Städte- bzw. Gemeindezustimmung. Ausnahmen sind 1.Häuser mit nicht mehr als fünf Wohnungen (Festlegung der Länder „drei bis 15 Wohnungen“). 2. Verkauf der neuen ETW zu mind. 2/3 an die Mieter. 3. Erbschaft und Nutzung der Wohnungen seitens der Erben. 4. Eigenbedarf 5. Wirtschaftliche Notlage.

https://www.immoverkauf24.de/services/news/bundestag-stimmt-fuer-umwandlungsverbot/

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