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Urlaubsabwesenheit – Vermieterpflichten

Befindet sich der Vermieter in Urlaub und ist er nicht erreichbar, so hat er gegenüber seinem Mieter Vorkehrungen zu treffen. Hierzu gehört, dass er für den Mieter ggf. telefonisch erreichbar ist. Sollte dies nicht gegeben sein, so sollte dem Mieter einen Ansprechpartner als Vertreter für seine Urlaubsabwesenheit benannt werden. Hier bietet sich zudem eine Vollmacht zu Gunsten des Vertreters an, um Leistungen ausführen und Erklärungen abgeben zu können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund beginnender oder laufender Fristen (Kündigung etc.). Eine Möglichkeit besteht darin, bereits im Vorfeld eine Liste von Handwerkern, welche im Notfall zu beauftragen sind, dem Mieter auszuhändigen.

Quelle: Handelsblatt

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