Skip to content

Kompromiss BGH-Urteil bei Schönheitsreparaturen

Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofes können Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, den Vermieter zur Renovierung unter eigener hälftiger Kostenbeteiligung verpflichten, sofern eine deutliche Verschlechterung des Wohnungszustandes stattgefunden hat. Der BGH greift damit sein Urteil aus dem Jahr 2015 auf. Hier wurde dies bei unrenovierten Wohnungen noch verneint, so dass die Renovierungspflicht dem Vermieter obliegt. Das neue Urteil, wonach nicht der Vermieter allein die Renovierung zahlt, wird begründet, dass dem Mieter bei Einzug der Zustand der nicht renovierten Wohnung bekannt war und er durch die alleinige Übernahme der Renovierungskosten seitens des Vermieters besser gestellt werde als beim Einzug.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Neueste Beiträge

Auszeichnungen