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Nebenkostenabrechnung an Mieter

Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Nebenkosten umlagefähig sind. Eine Umlegung auf den Mieter ist nur dann möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an den Mieter kann der Vermieter die seitens der Hausverwaltung aufgeführten, umlagefähigen Betriebskosten gegenüber dem Mieter abrechnen. Zu beachten ist hier, dass neben den Betriebskosten auch die Grundsteuer vom Mieter zu tragen ist.

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