Skip to content

Mietspiegel – Allgemeine Zugänglichkeit

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil entschieden, dass im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens der Mietspiegel nicht beigefügt sein muss, sofern der Mietspiegel allgemein zugänglich ist. Auch dann, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden muss oder die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht, ist dies dem Mieter zuzumuten.

Bundesgerichtshof Urteil vom 07.07.2021, Aktenzeichen VIII ZR 167/20

Neueste Beiträge

Auszeichnungen