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Mieterselbstauskunft – Folgen der Falschangaben

Im Rahmen der Vermietung hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Arbeits- und Einkommenssituation seines Mieters. Er hat daher ein Anrecht auf wahrheitsgemäße Angaben, die das Mietverhältnis betreffen, in der seitens des Mieters abzugebenden Selbstauskunft. Entsprechen die seitens des Mieters gemachten Angaben z. B. mit Hinblick auf die finanzielle Situation nicht der Wahrheit, so kann der Vermieter Konsequenzen ziehen, welche bis zur fristlosen Kündigung bzw. Mietvertragsanfechtung reichen können.

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