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Spekulationssteuer – Schenkungs-Umweg

Wer ein Grundstück verkaufen möchte und es aus diesem Zweck seinen Kindern schenkt, damit diese es verkaufen, muss keine Spekulationsteuer an das Finanzamt zahlen. Eine Versteuerung fällt allein zu Lasten der Beschenkten mit Hinblick auf den Veräußerungsgewinn (anteilig und nach den persönlichen Verhältnissen) an.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. April 2021, Aktenzeichen IX R 8/20.

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