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Wohnungsverkauf – Zustimmung Nachbarn?

Im Rahmen des Wohnungsverkaufs wird oftmals im Rahmen des § 12 Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eine Veräußerungsbeschränkung festgelegt. Festgehalten wird dies in der Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch. Die alleinige Angabe in der Gemeinschaftsordnung ist nicht ausreichend. Nur mit Eintragung im Grundbuch ist die Beschränkung rechtskräftig und es bedarf im Rahmen des Verkaufs der Zustimmung der anderen Eigentümer. Hintergrund ist hier, dass alle Eigentümer bei Vorlage eines wichtigen Grundes zur Ablehnung des Interessenten den Verkauf verhindern können. Beim Mitspracherecht gibt es drei unterschiedliche Varianten, welche im Grundbuch eingetragen sind 1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf 2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf 3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf.

https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__12.html

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