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Ende der Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses

Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG) Ende 2021 wurde Verbrauchern erstmalig ein Recht auf schnelles Internet zugesprochen. Zudem ist der TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umlegbar. Bedeutungslos ist, wie Signale über Hausverteilanlagen (Kupfer-, Koaxialkabeln oder Glasfaser) übertragen werden. Umlegbar sind ferner Gemeinschaftliche Sat-Anlagen nicht mehr über die Betriebskosten.  Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist der TV-Kosten für Bestandsimmobilien ab dem 1. Juli 2024 vor. Eigentümer erhalten für den TV-Bezugsvertrag ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 30. Juni 2024. Das neue Glasfaserbereitstellungsentgelt kann weiterberechnet werden, sofern der Mieter frei bei der Wahl  eines Anbieters für einen Glasfaseranschluss ist. Nach wie vor besteht über eine Zusatzvereinbarung mit den Mietern oder Kaltmietenerhöhung die Möglichkeit TV-Kosten an diese weiterzugeben. Die Abrechnung für Anlagen bei Betriebnahme nach dem 01.12.2021 über die Betriebskosten ist nicht mehr möglich. Gestattungsverträge werden daher zurzeit seitens der Versorger von Kommunikationsleistungen  Verwaltern bzw. Eigentümern Gestattungsverträge angeboten. Der Verwalter sollte für die von einem Anbieter versorgten Liegenschaften einen Rahmenvertrag aushandeln und den WEGs diese Konditionen zum Beitritt anbieten. Jede WEG muss dann einen separaten Gestattungsvertrag abschließen. Je mehr Liegenschaften unter den Rahmenvertrag fallen, desto bessere Konditionen kann die Verwaltung aushandeln.  Durch den Wegfall der Umlagefähigkeit wird es in Zukunft nur noch um reine Genehmigungen gehen. Die Verwaltung gibt lediglich die Rahmenbedingungen vor – jeder Eigentümer bzw. dessen Mieter entscheidet, ob er ein entsprechendes Angebot des jeweiligen Anbieters annehmen möchte. Letztlich handelt es sich nur noch um eine Dienstleistungskonzession und nicht mehr um einen Dienstleistungsauftrag.

https://intern.ivd.net/verwalter/ende-der-umlagefaehigkeit-des-tv-anschlusses/

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