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Schadensersatz Nichtzustandekommen Kaufvertrag

Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers nicht zum Abschluss des Kaufvertrages für eine Immobilie, besteht ein Schadensersatzanspruch für den Käufer. Hierzu gehören auch die Grunderwerbssteuer und die bereits geleistete Maklerprovision unter Abtretung an den Verkäufer nach § 255 BGB.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.9.2021, AZ. V ZR 272/19.

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