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Bauherren müssen wissen, was sie für ihr Geld bekommen!

Jeder Bauherr hat in der Regel eine Vorstellung davon, wie sein Traumhaus aussehen soll.

Als Grundlage für den Vertrag zwischen Bauherrn und dem ausführenden Unternehmen dient die Bau- und Leistungsbeschreibung. Sie informiert den Bauherrn über die wesentlichen Eigenschaften des Bauvorhabens, wie z. B. Art und Umfang der Leistungen und Beginn und Dauer der -Baumaßnahmen sowie eine detaillierte Beschreibung aller Bauteile und Ausstattungsmerkmale. Darüber hinaus ist der Bauherr über die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu informieren, z. B. über die Baugenehmigungsunterlagen, die Energieeinsparverordnung (EneV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Standardbeschreibungen sind im Regelfall unzureichend. Es ist daher ratsam den Werksvertrag erst nach Finden des geeigneten Baugrundstücks und Abstimmung von Angebot und Voraussetzung am Bauplatz abzuschließen. Standardverträge verfügen oft über den Begriff „bauseits“ und können ein Kostenrisiko bedeuten, da z. B. Vorbereitungsarbeiten und Erschließungskosten zusätzlich vom Bauherrn zu übernehmen sind. Auch der Leistungsumfang und Sonderleistungen aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks oder eigener Vorstellungen müssen zudem mit dem Bauherrn verhandelt werden.

  1. Woche 8./9. September 2023 Bergisches Handelsblatt

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