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Aufzugsnotruf Nachrüstung Pflicht!

Im Rahmen der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen neben der Nachrüstung bestehender Aufzugsnotrufe auch ältere Notrufsysteme technisch erneuert werden. Die teilweise immer noch verwendete „akustische Hupe“ ist als Notfallsignal heutzutage nicht mehr ausreichend. Gesetzlich vorgesehen ist nunmehr das Fernnotrufsystem, welches gewährleistet, dass bei Auslösen des Notrufes die Sprechverbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Leitzentrale hergestellt wird (Zwei-Wege-Kommunikationssystem). Als Übergangsfrist gerade zur Nachrüstung älterer Anlagen ist seitens des Gesetzes eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen. Dem Bertreiber drohen bereits jetzt bei einem nicht sofort weitergeleiteten Notruf Forderungen auf Schadensersatz.

Quelle: www. Facility-manangement.de

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