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Mietwohnung – Musizieren erlaubt?

Lärmbelästigung oder pure Freude…

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil, Aktenzeichen V ZR 143/17 entschieden, dass Musizieren zu Hause akzeptiert werden muss, egal, ob als Berufs- oder Hobbymusiker. Berufsmusiker wird angeraten spezielle Vereinbarungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Entscheidend ist hier die Rücksichtnahme auf das Umfeld und die Anpassung des Musizierenden an die Wohngegebenheiten und die Nachbarschaft. Zimmerlautstärke ist grundsätzlich erlaubt.

Eine Dauer von 2 bis 3 Stunden wird als zumutbar, je nach Instrument, angesehen. Ein Mietshaus mit vorwiegend jungen Mietern setzt andere Maßstäbe an, als ein Altenwohnheim. Wird die Zimmerlautstärke nicht eingehalten, so gibt der Mietvertrag die einzuhaltenden Ruhezeiten vor, in der Regel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr mittags. Ggf. auch sonntags.

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