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Herbst – Wohin mit dem ganzen Laub?

Herbst bedeutet für viele Eigentümer erhöhte Sorgfalt. Denn mit der bunten Blättervielfalt erhöht sich auch die Rutschgefahr. Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass von ihrem Grundstück aus keine Gefahr für sich und Passanten ausgeht. Auf öffentliche Straßen fallendes Laub wird in der Regel vom städtischen Reinigungsdienst entfernt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen die Eigentümer, das Laub so zusammenfegen, dass Straßenrinnen und Gully nicht verstopfen. Fällt Laub vom eigenen Grundstück auf einen öffentlichen Gehweg, sollte der Eigentümer dies auf dem eigenen Grundstück ggf. durch Kompostierung, entsorgen. Oftmals bieten die Abfallwirtschaftsbetriebe im Herbst eine zusätzliche Gartenabfallentsorgung an.

Quelle: Haus-und-Grund-Emsdetten.de/news

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