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Gewerbefläche seitens Eigentümer als Wohnfläche vermietbar?

Gewerbefläche seitens Eigentümer als Wohnfläche vermietbar?

Gemäß der Teilungserklärung waren sieben Eigentumseinheiten als Gewerbeeinheit bestimmt. Diese wurden durch eine Apotheke und Arztpraxen genutzt. Nach Inbetriebnahme eines Ärztehauses in der Nachbarschaft wurden einige dieser Verträge gekündigt und das Finden von geeigneten gewerblichen Nachmietern gestaltete sich als sehr schwierig. Nach Aufteilung seiner Einheit vermietete ein Eigentümer diese als Wohnraum.

Dem widersprachen die übrigen Teileigentümer. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil V ZR 307/16 die Klage bestätigt. Die Wohnraumnutzung verursache sei nicht mit einer Gewerbenutzung vereinbar. Dies insbesondere mit Hinblick auf den entstehenden Lärm durch Kinder und Freizeit sowie Gerüche aus der Küche.

Zulässig sei dies nur nach vorheriger Abstimmung mit den übrigen Teileigentümern und deren Zustimmung als Wohnraumnutzung. Bei Nichtzustimmung müsse dies im Klageverfahren geregelt werden.

BGH Urteil V ZR 307/16

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