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Eigentümerversammlung

Entscheidungen über das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden im Rahmen der Eigentümerversammlung, welche mindestens 1-mal im Jahr seitens des WEG Verwalters einberufen werden muss, beschlossen. Im Rahmen dieser Sitzung wird der Verwalter bestellt oder abberufen, Abrechnungen sowie der Wirtschaftsplan, Sonderumlagen etc. erstellt bzw. beschlossen.

Per Mehrheitsbeschluss werden die Entscheidungen der Eigentümer getroffen. Hier gibt es unterschiedliche Berechnungen der Mehrheit, je nach angewendetem Stimmprinzip. Das Kopfprinzip ist das gesetzliche Stimmprinzip. Im Rahmen der Teilungserklärung kann dies zugunsten des Objekt- oder Wertprinzips außer Kraft gesetzt werden.

Eigentümer, Gewerbeimmobilien Köln, Immobilienmakler Köln-Deutz

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