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Messieverhalten des Mieters – Was tun als Vermieter?

Messieverhalten des Mieters – Was tun als Vermieter?
Im Rahmen des Mietvertrages obliegt es dem Mieter die Wohnung achtsam zu behandeln. Dazu gehört auch, Hausmüll zu entfernen und ggf. vorhandene Haustiere so zu halten bzw. auszuführen, dass keine Geruchsbelästigung etc. entsteht. Wird der Vermieter auf ein solches Problem aufmerksam, ist es ratsam durch eine Abmahnung den Mieter zur Unterlassung seines Verhaltens aufzufordern bzw. in der Wohnung bereits entstandenen Müll bzw. Schäden unter Fristsetzung zu entfernen. Sieht der Vermieter bereits zu diesem Zeitpunkt, dass der Mieter hierzu nicht in der Lage ist, kann er unter Darlegung des Sachverhaltes die Einleitung eines Betreuungsverfahrens beantragen. Sollte es zur Kündigung kommen, muss diese gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Vermieter bei Verwahrlosung der Wohnung grundsätzlich zu, allerdings ist die Durchsetzung schwierig. Gründe hierfür können sein:
– Störung des Hausfriedens – Fortsetzung des Mietverhältnisses ist unmöglich
– Starke Geruchsbelästung durch die verwahrloste Wohnung
– Fürsorgepflicht gegenüber weiteren Mietern.

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