Grundsätzlich müssen dem neuen Mieter bei Wohnungsübergabe alle Schlüssel ausgehändigt werden. Ausnahmen gibt es keine! Zutritt zur Wohnung darf der Vermieter sich lediglich im Notfall zur Vermeidung größerer Schäden, z. B. einem Wasserrohrbruch, verschaffen. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Mieters ist es ratsam, den Vermieter über die Deponierung des Zweitschlüssels bei einer Person seines Vertrauens, zu informieren. Die im Notfall ansonsten entstehenden Schlüsseldienstkosten hat der Mieter zu tragen. Möglich ist auch die Hinterlegung des Zweitschlüssels beim Vermieter in einem verschlossenen/versiegelten Umschlag.
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