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Umfassende Modernisierung – Mietpreisbremse?

Das AG Kreuzberg hat mit seinem Urteil vom 09.02.2022 entschieden, dass nach umfassender Modernisierung (Fenster, Heizung, Elektrik und Leitungen) bei Neuvermietung die Mietpreisbremse nicht gilt. Pauschales Bestreiten des Mieters ist nach Vorlage von fundierten Rechnungen, Fotos, Leistungsbeschreibungen etc. unerheblich.

Amtsgericht Kreuzberg, Urteil vom 09.02.2022, Aktenzeichen 10 C 46/21

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