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Umzug ins Pflegeheim – Lebenslanges Wohnrecht

Im vorliegenden Fall beantragen die Erben einer Wohnung nach Wohnungsauszug einer Frau in ein Pflegeheim ihre Zustimmung zur Wohnrechtlöschung im Grundbuch. Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, ein Auszug der Berechtigten als persönliches Ausübungshindernis und der theoretischen Rückkehr in die Wohnung rechtfertige die Löschung nicht. Lediglich bei dauernder Unmöglichkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen könne eine Löschung erfolgen. Auch der dauerhafte Umzug in ein Pflegeheim führt nicht zur Löschung des Wohnrechts. Der Berechtigte hat noch die Möglichkeit das Wohnrecht, mit Zustimmung des Grundstückseigentümers, einem anderen zu überlassen Das eingeräumte Wohnrecht auf Lebenszeit endet erst mit dem Tod des Berechtigten

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 11.1.1994, Aktenzeichen 5 U 117/93 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.8.2010, Aktenzeichen 5 W 175/10-65

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