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Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung

Grundsätzlich ist die Nutzung einer Mietwohnung für gewerbliche Zwecke nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Bei ausschließlicher Berufsausübung in der Wohnung zur Lebensunterhaltung oder wenn mehr als die Hälfte der Wohnfläche genutzt wird, liegt eine gewerbliche Nutzung vor und es bedarf einer Genehmigung (Ausnahmeregelung für Freiberufler). Von einer gewerblichen Nutzung spricht man auch beim Home-Office. Die Genehmigungspflicht entfällt, wenn kein Unterschied zwischen normaler Nutzung und der beruflichen Tätigkeit besteht, z. B. Computerarbeit bei Autoren oder Journalisten. Zudem müssen die Vorschriften im Mietvertrag zur gewerblichen Nutzung beachtet werden. Die Einwilligung des Vermieters für eine berufliche Tätigkeit mit Dreck- oder Lärmbelästigung oder stetigem Kundenverkehr ist zwingend erforderlich. Gleiches gilt für Beschäftigung von Mitarbeitern. Wird hier keine Einwilligung eingeholt droht die Kündigung.

https://www.mietrecht.de/blog/gewerbliche-nutzung-mietwohnung/

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