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Sonderkündigungsrecht Mietwohnungen

Um einem Mieter den Wohnraum zu kündigen, muss ein wichtiger Grund, wie Ausbleiben der Mietzahlungen, Missachtung der Mietvertragsregelungen, vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Mieter und Vermieter in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder in einem Zweifamilienhaus zusammen leben. In diesem Fall hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag z. B. pünktliche Mietzahlung etc. nachkommt.
Entscheidend ist hier, das tatsächliche dauerhafte Wohnen des Vermieters im Haus; eine Nutzung als Wochenendwohnung scheidet aus. Befindet sich eine dritte Wohnung im Objekt, verliert der Vermieter sein Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn diese Wohnung nicht mehr vermietet wird, sondern zum Wohnbereich des Vermieters gehört.

Mit Hinblick auf die Kündigungsfrist hat der Vermieter bei Inanspruchnahme seines Sonderkündigungsrechtes je nach Nutzungsdauer des Mieters eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einzuhalten.

Deutscher Mieterbund

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