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Mietvertrag – Anmietung mehrere Personen

Bei Anmietung einer Wohnung ist es entscheidend, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Erfolgt die Anmietung der Wohnung mit Freunden, dem Lebenspartner etc. durch Unterzeichnung des Vertrages aller Personen, so kann das Mietverhältnis nicht wirksam durch eine Einzelperson beendet oder gekündigt werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Person bereits ausgezogen ist; die Verantwortung für die Mietzahlungen besteht weiterhin für diese Person als Vertragspartner des Vermieters.

Deutscher Mieterbund

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