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WEG Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft!

U. a. sieht das neue Wohnungseigentums-Gesetz nachfolgende Änderungen vor:

– Beauftragung regelmäßiger Instandsetzungsarbeiten ohne Beschluss
seitens des Verwalters
– Verwalterzertifizierung
– Die WEG hat erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten der WEG-Reform Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters
– Die Zertifizierung für bereits bestellte Verwalter gilt für 3,5 Jahre
– Zertifiziert gelten zudem Immobilienkaufleute oder ein Studium mit Schwerpunkt Immobilien
– Beendigung der Verwaltertätigkeit (auch ohne triftigen Grund) mit Frist von 6 Monaten
– Einladungen zu Eigentümerversammlungen per E-Mail möglich
– Teilnahme an Eigentümerversammlungen online möglich
– Teilnehmerzahl ist für die Beschlussfähigkeit nicht bedeutsam (vorher 50 %)
– Abrechnungsmaßstab der Betriebskosten einer vermieteten ETW ist der Verteilungsschlüssel zwischen den Eigentümern (Deckungsgleichheit)
– Mieteranspruch gegen Vermieter zur Durchführung privilegierter baulicher Maßnahmen, wie Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz und moderne Kommunikationsnutzung

Quelle: www.Haufe.de

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