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Besichtigung Rechte Mieter & Vermieter

Immer wieder gibt es Gründe, warum ein Vermieter/Eigentümer einen Besichtigungstermin in seinem Eigentum benötigt. Steht ein Mieterwechsel an, so stehen meist während der Mietzeit des „alten Mieters“ Besichtigungstermine an. Weitere Gründe können Verkauf oder Mängelbesichtigung, Verdacht auf vertragswidrige Nutzung etc., sein. Der Mieter hat Besichtigungen bei Tageslicht zu ermöglichen, welche allerdings rechtzeitig seitens des Eigentümers schriftlich angekündigt werden müssen (Ausnahme: Gefahr). Hier ist der Vermieter/Eigentümer verpflichtet diese zeitlich und nach Personen zu begrenzen. Dem Mieter obliegt die Pflicht bei Abwesenheit für einen Zugang zur Wohnung zur sorgen, z. B. durch Hinterlegung eines Zweitschlüssels bei einer vertrauenswürdigen Person.

https://www.mietrecht.de/blog/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/

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