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Verlängerte Räumungsfrist in Pandemiezeiten

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass zu Zeiten der Corona-Pandemie eine auslaufende Räumungsfrist zur Räumung einer Mietwohnung angemessen zu verlängern ist, da Ersatzwohnraum in Zeiten der Pandemie nur erschwert zu beschaffen ist. In seinem Urteil hat das Landgericht Berlin eine Fristverlängerung von mindestens 3 Monaten für den Vermieter als angemessen angesehen.

Landgericht Berlin 67 S 16/20

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