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Grundstückskauf – Eigenbedarfskündigung

Beim Verkauf eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wurde aufgrund der Vermietung des Grundstückes im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer auf seinen Anspruch auf Eigenbedarfskündigung verzichtet. Jahre später kam es zum Verkauf des auch zu diesem Zeitpunkt noch vermieteten Grundstücks. Der Käufer missachtete den seinerzeit abgeschlossenen Kündigungsverzicht und machte Eigenbedarf geltend.
Das LG Berlin stellt fest, dass beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück ein Verzicht des Erwerbers auf sein Eigenbedarfskündigungsrecht zugunsten des Grundstücksmieters vereinbart werden kann. Einer Annahme des Mieters bedarf es nicht, da es sich um einen „echten Vertrag zugunsten Dritter“ handelt.
Nach § 566 BGB sind auch nachfolgende Erwerber des Grundstücks an die Vereinbarung gebunden.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.04.2019, Aktenzeichen 64 S 220/18

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