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Verbot Elektroautonutzung Tiefgarage

Allgemeines Verbot Elektroautonutzung in Tiefgarage
Mit Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden wurde ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, welcher eine Nutzung von Elektroautos in der Tiefgarage verbietet, für ungültig erklärt. Das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt jedem einzelnen Eigentümer ein Gestaltungsrecht baulicher Veränderungen zur Lademöglichkeit elektrisch betriebener Fahrzeuge ein. Durch den Beschluss sei die Installation einer Lademöglichkeit damit jedem Eigentümer möglich, die Nutzung im Nachhinein jedoch nicht. Die Ungültigkeit des Beschlusses wurde somit durch das Amtsgericht festgestellt, da ansonsten der individuelle Rechtsanspruch nicht besteht.

Amtsgerichts Wiesbaden, Beschluss vom 04.02.2022, Aktenzeichen Az. 92 C 2541/21.

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