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Kautionsrückzahlung bei Mietermehrheit

Ein ausscheidender Mieter hat im Rahmen eines mit mehreren Mietern abgeschlossenen Vertrages keinen Anspruch auf teilweise Auszahlung der Mietkaution, auch nicht, wenn die Kaution durch ihn alleine gezahlt wurde. Die Kaution stelle eine Mieterleistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar. Das Rückzahlungsbegehren der Kaution kann durch einen einzelnen Mieter nur an alle Mieter oder durch alle Mieter gestellt werden. Ausnahme ist hier die Abtretung der anderen Mieter an ihn.

https://www.vermieterverein.de

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