Ein Notwegerecht muss durch einen Nachbarn eingeräumt werden, wenn ein Grundstückseigentümer keinen Zugang zu einem öffentlichen Weg hat. Dieses Recht beinhaltet auch ein Kraftfahrzeug. Nicht entscheidend für die Wahl, von welchem Nachbargrundstück das Notwegerecht eingeräumt wird, ist die Entfernung zu einem öffentlichen Weg.
OLG Schleswig, Urteil vom 01.04.2022, Aktenzeichen 1 U 71/21