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Rückschnitt der Nachbaräste auf Grundstück!

Im vorliegenden Fall ragten die Äste einer 15 Meter hohen Kiefer auf das Nachbargrundstück. Aufgrund des starken Nadel- und Zapfenfalls forderte der Betroffene seinen Nachbarn zum Zurückschneiden der überragenden Äste auf. Dies verweigerte der Nachbar unter Berufung darauf, dass dies die Standsicherheit der Kiefer beeinträchtigte. Infolge dessen schnitt der Betroffene die Äste über seinem Grundstück eigenmächtig ab. Daraufhin erhob der Nachbar Unterlassungsklage, welche seitens des Bundesgerichtshofes (BGH) abgewiesen wurde. Der BGH wies auf das Recht des Nachbarn zum Abschneiden der überhängen Äste hin, da dies eine Beeinträchtigung des Grundstückes bedeutet. Absterben oder Standfestigkeitsverlust sei in diesem Fall hinzunehmen. Zudem ist der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass keine Äste und Zweige über seine Grenze ragen. Diese Regelung kann nur durch Regelungen des Naturschutzes eingeschränkt sein.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2021, Aktenzeichen V ZR 234/19

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