Skip to content

Umlegbarkeit der Gebäudeversicherung

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6. Juni 2018, Aktenzeichen VIII ZR 38/17 wurde entschieden, dass die Kosten für die Versicherung von Mietausfällen infolge eines Gebäudeschadens umlagefähige Betriebskosten sind. Voraussetzung ist, dass es sich um eine mit der Gebäudeversicherung verbundene und keine separate Mietausfallversicherung handelt.

BGH, Urteil vom 06.06.2018, Aktenzeichen VIII ZR 38/17

Neueste Beiträge

Auszeichnungen