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Mietwohnung – Bienen oder Hornissennest – was tun?

Bei ausreichender Entfernung ist das Nest zu dulden, da nicht zwangsläufig eine Gefahr von den Tieren ausgeht und diese teilweise unter Artenschutz stehen. Besteht eine Bedrohung muss gehandelt werden. In allen Fällen muss der Vermieter zeitnah informiert werden, damit dieser ggf. über eine Fachfirma die Entfernung vornehmen lassen kann. Die eigenmächtige Entfernung eines Nestes kann mit einem Bußgeld von bis zu 65.000 € bestraft werden. In einer Gefahrensituation hat der Mieter nach erfolgloser Kontaktaufnahme des Vermieters das Recht, die Feuerwehr einzuschalten.

https://www.mietrecht.de/wespennest-bei-mietwohnungen

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