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Pflichten des Mieters im Rahmen des Mietverhältnisses

Im Rahmen eines Mietvertrages hat der Mieter viele Rechte aber auch Pflichten. Hierzu gehören:

  • Leistung der vertraglich vereinbarten Mietkaution.
  • Pünktliche Anweisung der Miete bis zum dritten Werktag eines Monats. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, droht die Kündigung.
  • Meldung vorhandener Mängel. Bei Unterlassung kann der Vermieter ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Richtiges und ausreichendes Heizen, auch hier droht bei Nichterfüllung Schadensersatz.
  • Beachtung der Hausordnung; Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner.
  • Einwilligung des Vermieters für Um- bzw. Einbauten, auch dann, wenn dies auf eigene Kosten erfolgen soll.
  • Bei Mit- bzw. Untervermietung ist vorab die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Quelle: Ratgeber Immowelt

 

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