Im Rahmen eines Mietvertrages hat der Mieter viele Rechte aber auch Pflichten. Hierzu gehören:
- Leistung der vertraglich vereinbarten Mietkaution.
- Pünktliche Anweisung der Miete bis zum dritten Werktag eines Monats. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, droht die Kündigung.
- Meldung vorhandener Mängel. Bei Unterlassung kann der Vermieter ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Richtiges und ausreichendes Heizen, auch hier droht bei Nichterfüllung Schadensersatz.
- Beachtung der Hausordnung; Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner.
- Einwilligung des Vermieters für Um- bzw. Einbauten, auch dann, wenn dies auf eigene Kosten erfolgen soll.
- Bei Mit- bzw. Untervermietung ist vorab die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Quelle: Ratgeber Immowelt