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Nebenkostenabrechnung Wohnraummiete

Das Landgericht Hanau hat mit seinem Urteil vom 09.02.2021 beschlossen, dass eine
pauschale Bestreitung der seitens des Vermieters erstellen Nebenkostenabrechnung seitens des Mieter nicht ausreicht. Vielmehr muss der Vermieter erkennen können, welche Gründe für die Beanstandung einzelner aufgeführter Posten vorliegen, so dass er die Möglichkeit der Nachbesserung der Abrechnung erhält.

Landgericht Hanau, Urteil vom 09.02.2021, Aktenzeichen 2 S 135/19

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