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Kündigungsschutz bei Mietrückständen

Seit dem 01. April 2020 durfte Mietern und Pächtern, die durch die Folgen der Coronakrise ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten, nicht gekündigt werden. Die Fälligkeit der Miete blieb zzgl. ggf. anfallender Verzugszinsen bestehen.
Dieser kurzzeitig eingeführte Mieterschutz entfällt zum 01. Juli 2020 .
Sollten die Mietrückstände nicht bis zum 30. Juni 2022 beglichen sein, ist die Kündigung wieder möglich.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-informationen-miete-verbraucherschutz-1734914

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