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Bauordnungswidrige Nutzung

Im vorliegen Fall verstößt der Nutzer einer Dachgeschosswohnung massiv gegen seine aus dem Mietvertrag begründete Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vermieters. Die durch ihn hervorgerufenen Bauordnungswidrigkeiten im Rahmen der Nutzung seiner Wohnung berechtigen den Vermieter, sein Kündigungsrecht aufgrund nicht zumutbarer Fortsetzung des Mietverhältnisses in Anspruch zu nehmen.

LG Köln, Urteil vom 05.12.2019 – 6 S 12/19

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